Wolfgang Nethöfel

In den Kirchen der Reformation, aber auch innerhalb der katholischen Schwesterkirche in Deutschland gibt es viele Ansätze zur Kirchenreform – und eine Erkenntnis, die sich durchsetzt. Während theologische Kritik an Reformvorschlägen billig zu haben ist, ist die sorgfältige Verarbeitung konkreter Reformerfahrungen theologisch wichtig, ja unersetzbar. Wie liest sich vor diesem Hintergrund das Reformpapier „Kirche der Freiheit“? Ich denke es verdient, erfordert aber auch solidarische Kritik. Diese setzt an beim reformatorischen Urimpuls zur Kirchenreform, fragt dann nach dem Leitbild von Kirche, das sich dort abzeichnet, und schließlich nach den absehbaren Konsequenzen seiner Veröffentlichung.
Der biblische, von der Reformation aufgegriffene Urimpuls ist ein Bußruf: „Kehrt um!“ Die Neuorientierung am Ursprung befreit auch die Kirche immer wieder aus Bindungen, weltlichen und kirchlichen. Es fällt auf, dass die „biblisch geprägten Grundannahmen“ des Reformpapiers, die auf eine sich frei für andere verströmende Kirche verweisen (8), in Spannung stehen zu den Beispielen, an denen das sichtbar werden soll: den EKD-Kampagnen „Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage“, „Advent ist im Dezember“, „Offene Kirchen“ (86). Sie sind schlechte Reformbeispiele, weil sie sich schon zu Beginn an einem Minimalkonsens orientieren. Gute Reformen führen hingegen zu überlebenskräftigen Gestaltbildungen, wenn sich die Reformer auch bei jedem der notwendigen Anschlusskompromisse wieder an jenem Urimpuls orientieren.
Gibt es eine vernünftige Alternative zu einem Reformansatz bei den vorhandenen Stärken, der sich auf das Kerngeschäft konzentriert und von dort aus zu einem „Wachsen gegen den Trend“ aufruft: indem man kulturelle Brücken schlägt zu den „treuen Kirchenfernen“? Aber gerade wenn man solidarisch nach realistischen Reformansätzen sucht, macht sich die Horizontverengung der EKD-Reformperspektive bemerkbar. Die Kommission starrt auf die demographische Rahmensituation und auf langfristige Partizipationstrends wie ein Kaninchen auf die Schlange. Schon Politik und Wirtschaft gehen phantasievoller mit jenen Daten um. Sie sind lokal und temporal, kulturabhängig, gestalt- und planbar – jedenfalls dann, wenn man jene evangelisch vermittelte Außenperspektive auf unsere Kirchentümer praktisch werden lässt. Wachsen gegen den Trend können wir auch in Migranten-, Gast- und Auslandsgemeinden und in ökumenischen Netzwerken aller Art. Hierzu finden sich im Impulspapier allenfalls Ansätze.
Auch die Gestalt der EKD und der evangelischen Landeskirchen wird nicht in jener frei machenden, wahrhaft realistischen Außenperspektive wahrgenommen, die der biblisch-evangelische Bußruf vermitteln kann (vgl. S. 28 f.). Es geht nicht darum, leichtfertig Bewährtes aufs Spiel zu setzen, zumal wenn Privilegien denen zugute kommen, die es am meisten brauchen. Aber die widersprüchlichen Selbstbestätigungs- und Kritikimpulse des Papiers verweisen darauf, dass der Zusammenhang von Stärken und Schwächen der kirchlichen Organisation nicht klar erkannt, jedenfalls nicht klar benannt wird. Der singuläre Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts wirft schon im europäischen Kontext Fragen nach dem Rechtsstatus von An- und Einstellungsbedingungen, von Kirchen- und Mehrwertsteuerprivilegien auf und nach der Ausbildungsfunktion theologischer Fakultäten.
Das am ehesten nahe liegende Beispiel skandinavischer Staatskirchen zeigt, dass man solche Privilegien auch als Identität gefährdende Bindungen verstehen kann. Gegenwärtig drohen unsere Kirchen mit ihrer eigentümlichen, teilweise bizarren Organisationsform zu den letzten Verwaltungen zu werden, die sich noch nicht als Dienstleistungszentren reorganisiert haben. Während im staatlichen Bereich das Berufsbeamtentum auf hoheitliche Aufgaben beschränkt und durch die Einführung leistungsbezogener Besoldungselemente dynamisiert wird, verweist das Papier hier lieber allgemein auf die Mitarbeitenden (65). Es ist unklar im Blick auf die Rechts- wie auf die Organisationsstruktur im Ganzen.
Orientiert man sich hier und heute neu an jenem Urimpuls, sich neu am Auftrag auszurichten, entideologisieren sich zugleich das Bestehende und die Alternativen, die in den Blick kommen. Dann erscheint die evangelische Kirche in Deutschland immer noch, wie das Papier richtig diagnostiziert, als Reformort, an dem es hoch an der Zeit ist. Kirchenleitendes Handeln, das keine entsprechenden Impulse setzt, wäre verantwortungslos. Die evangelische Kirche wird 2030 in Deutschland nicht als Volkskirche wirksam handeln und immer noch als flächendeckend in Ortsgemeinden organisierte A-13-Pfarrbeamtenkirche in der bisherigen Form landeskirchlich organisiert sein können. Während die Unsitte um sich greift, Verteilungsschlüssel für Ortsgemeinden per Kirchengesetz festzuschreiben, droht die EKD in finanziell intakte und finanziell nicht intakte Landeskirchen zu zerfallen. Auch das wird im Papier nicht klar ausgesprochen. Es verweist lediglich auf den drohenden Verlust strategischer Handlungsfähigkeit (7).
Die konsequente Orientierung eines jeden einzelnen Kirchenreformschrittes an der Wirksamkeit für andere (warum soll man hier eigentlich nicht von internen und externen „Kunden“ reden?) hat hingegen ihren Lohn in sich. Diese entschiedene Ausrichtung, verbunden mit institutionelle Klarheit des Auftrags, konsequenten und zeitnahen Rückmeldungen über Leistungs- und Führungserwartungen, würden auch heute schon die Verwaltungs-Organisationskultur durchbrechen, die kirchliches Handeln weithin prägt und lähmt. Es ist ferner theologischer Unfug, dass sich dessen Qualität nicht bestimmen und verbessern lässt. Die geäußerte Kritik an Vorgesetzten wie an Kolleginnen und Kollegen ist häufig gnadenlos, aber nicht immer ohne Kriterien. Und schließlich gibt es überall gelungene Beispiele von Kirchenverbesserung, aus denen sich Maßstäbe ableiten lassen. Die EKD kann sich zum Reformauftrag das Mandat erwerben, indem sie solche orientierenden Ereignisse, Projekte und Menschen fördert oder initiiert und in nachhaltigen Lernprozessen miteinander vernetzt. Benchmarking nach Leuchtfeuer-Vorgaben richtet die Reformimpulse so aus, dass sie alte Strukturen entkoppeln und neue Bindungen eingehen können. Das wird nach Wittenberg der entscheidende befreiende Schritt zur Kirchenverbesserung sein.
Wolfgang Nethöfel
Sozialethiker in Marburg und Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Sozialethik (IWS)
Dieser Artikel wurde in JUNGE.KIRCHE 1/07 veröffentlicht (Seite 18-19).
Qu: IWS Marburg